Vielseitigkeitsprüfung

IGP = Internationale Gebrauchshunde Prüfungsordnung

 

Gebrauchshunderassen, die von der FCI anerkannt sind:

Dobermann, Deutscher Schäferhund, Rottweiler, Airedale Terrier, Hovawart, Riesenschnauzer, Milanois, Bouvier, Boxer

 

Prinzipiell kann mit jedem Hund in der Schutzhundeausbildung gearbeitet werden. Für die Teilnahme an Prüfungen und Wettkämpfen ist jedoch eine Widerristhöhe von mindestens 40cm und eine abgelegte Begleithunde-Prüfung (Mindestalter 15 Monate und ein einmalig erbrachter Sachkundenachweis) vorgeschrieben.

 

Eine Schutzhund-Prüfung besteht aus drei Sparten: der Fährte, der Unterordnung und dem Schutzdienst.

 

Hier wird je nach Ausbildungsstand und Alter des Hundes in der Prüfungsstufe IGP1 (ab 18 Monate), IGP2 (ab 19 Monaten) oder IGP3 (ab 20 Monaten) gestartet.

 

Um eine Prüfung erfolgreich abzulegen bsw. in die nächst höhere Prüfungsstufe aufzusteigen, ist es notwendig mindestens 70% der jeweiligen Prüfungsstufen zu erreichen.

 

BH = Begleithundeprüfung, max. 60 Punkte

IPG= Internationale Prüfungsordnung, max. 300 Punkte, unabhängig von der Prüfungsstufe 1, 2 oder 3

(Fährte 100 Punkte + Unterordnung 100 Punkte + Schutzdienst 100 Punkte)

 

In der jüngsten Vergangenheit wurde die Hundeausbildung modernisiert. Das bedeutet, dass man die angeborenen Triebe (Futtertrieb, Meutetrieb, Beutetrieb, Meidetrieb, Spieltrieb) des Hundes fördert und zielgereichtet einsetzt.

 

In der heutigen Hundeausbildung arbeitet man mit der positiven Verstärkung des Hundes, um das gewünschte Verhalten zu festigen. Das geschieht in dem man die gesamte Übung in kleine Übungseinheiten aufteilt. Dadurch kann der Hund öfters und vor allem gezielter für das gewünschte Verhalten bestätigt werden.

 

Somit wird das Risiko der Überforderung minimiert und die Übung kann dann später zu der gesamten Übung wieder zusammengefügt werden.

 

Prüfungsordnung ab 2025
FCI_PO_2025_-_Handout.pdf
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